Mitglieder

Da in einigen Ländern die Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auf verschiedene Ministerien verteilt sind, werden diese Länder durch zwei Ministerinnen und Minister oder Senatorinnen und Senatoren in der Jugend- und Familienministerkonferenz vertreten. Dies gilt gleichermaßen für die Vertretung durch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Amtschefinnen und Amtschefs im Rahmen der Amtschefkonferenz der Jugend- und Familienministerkonferenz. Bei der Beschlussfassung hat aber jedes Land nur eine Stimme.