Aufgaben der JFMK und der AGJF

Jugend- und Familien­­minister­konferenz (JFMK)

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder.

Sie berät und beschließt über wichtige sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Gemeinsam werden rechtliche, fachliche und politische Fragen abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Insbesondere Themen der Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, des Medienschutzes oder zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Familienpolitik sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen. Dabei wird häufig mit anderen Fachministerkonferenzen, z. B. der Kultusministerkonferenz, zusammengearbeitet.

Der Vorsitz und die Geschäftsführung der JFMK gehen ab 2027 jedes Jahr ab dem 01. Juli auf ein anderes Land über. Bis dahin wechselt der Vorsitz mit dem Kalenderjahr. Im Jahr 2026 obliegt der Vorsitz dem Land Hessen. Im ersten Halbjahr 2027 wird der Vorsitz bei Niedersachsen liegen.

Amtschefkonferenz der Jugend- und Familienministerkonferenz (ACK der JFMK)

Die Amtschefkonferenz (ACK) ist das vorgelagerte Gremium der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und wurde im Jahr 2026 eingeführt. Sie setzt sich aus den für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie den Amtschefinnen und Amtschefs der zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder zusammen.

Die ACK dient der strategischen und inhaltlichen Vorbereitung der JFMK. Sie prüft, diskutiert und strukturiert die fachlichen und politischen Initiativen der Länder, bevor diese der Ministerebene zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese enge Abstimmung dient einer effizienten Arbeitsweise der Hauptkonferenz.

Der Vorsitz der Amtschefkonferenz liegt bei dem Bundesland das auch den JFMK-Vorsitz inne hat.

Arbeitsge­­­meinschaft der Obersten Landes­­­jugend- und Familien­­­behörden (AGJF)

Die Beschlüsse der JFMK werden durch die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) vorbereitet.

Die AGJF unterstützt die JFMK in allen fachlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Politikfeld Familie. Sie koordiniert und stimmt auf Fachebene länderübergreifende Grundsatzfragen zur Sicherstellung einer angemessenen und einheitlichen Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts und familienpolitischer Zielsetzungen ab. Ihre Mitglieder sind in der Regel die Leiterinnen und Leiter der zuständigen Fachabteilungen. Gleichzeitig vertritt sie auf Fachebene die Interessen der Länder gegenüber dem Bund bzw. der Europäischen Union.

Die AGJF tagt zwischen der JFMK und der ACK des Folgejahres, üblicherweise im Herbst, in eigener Zuständigkeit. Sie fasst Beschlüsse auf der Grundlage der fachlichen Zuarbeit ihrer kontinuierlichen Arbeitsgruppen.

Verfahrens­grundsätze

Verfahrensgrundsätze der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) vom 22./23. Mai 2014 in Mainz (zuletzt geändert durch den JFMK-Beschluss vom 22. Mai 2026 in Frankfurt a.M.)

Kurzvorstellung der JFMK in Leichter Sprache