Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter jfmk.de veröffentliche Website der Jugend- und Familienministerkonferenz der Freien und Hansestadt Hamburg (Sozialbehörde).
Als juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der laOlaWeb GmbH im Zeitraum vom 16.08.2024 bis 28.08.2024 vorgenommenen Bewertung durch die 98 Prüfschritte des BITV-Tests.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen im Wesentlichen barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Barriere: Verlinkte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei
- Beschreibung: Überschriften sind nicht als Überschriften ausgezeichnet, es fehlt die Sprachdeklaration, Links sind nicht tastaturbedienbar.
- Maßnahmen: Wir bemühen uns, alle neu veröffentlichten Dokumente direkt barrierefrei einzustellen.
- Barriere: Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache sind nicht vollständig vorhanden
- Beschreibung: Bisher werden nur die Übersetzung der Barrierefreiheitserklärung in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt.
- Maßnahmen: Perspektivisch werden auch die Erläuterungen zum Inhalt und zur Bedienung der Seite in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache eingestellt.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.11.2024 erstellt und zuletzt am 9.12.2024 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter jfmk@soziales.hamburg.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg
Hinweise zum Erstellen der Erklärung zur Barrierefreiheit:
- Die Gestaltung und der Inhalt der Erklärung erfolgt nach den Vorgaben des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlament uns Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
- Der kursive Text sollte vor Veröffentlichung gestrichen oder verändert werden.
- Sobald alle kursiven Hinweise bearbeitet und entfernt wurden ist das Dokument barrierefrei gestaltet. Wenn es als pdf-Dokument eingestellt werden soll, sollte es in Word bearbeitet werden und als pdf exportiert werden. Dann ist das pdf-Dokument ebenfalls barrierefrei.
- Bei mobilen Anwendungen muss die Erklärung auf der Website des öffentlichen Trägers bzw. juristischen Person nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 HmbBGG, die die mobile Anwendung entwickelt hat, oder zusammen mit anderen Informationen beim Herunterladen der Anwendung verfügbar sein.
- Die in der Erklärung enthaltenen Aussagen sind regelmäßig jedoch mindestens einmal jährlich, im Hinblick auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
- Gemäß § 2 Absatz 2 1. Unterabsatz HmbBITVO in Verbindung mit Abschnitt 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 können folgenden Angaben fakultativ in die Erklärung aufgenommen werden:
-
- eine Erläuterung der Bemühungen der öffentlichen Stelle um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit, z. B.:
- ihre Absicht, ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
- Abhilfemaßnahmen, die in Bezug auf nicht barrierefreie Inhalte der Websites und mobilen Anwendungen ergriffen werden sollen, mit einem Zeitrahmen für deren Verwirklichung;
- eine förmliche Bestätigung der Erklärung zur Barrierefreiheit (auf administrativer oder politischer Ebene);
- das Datum der Veröffentlichung der Website und/oder der mobilen Anwendung;
- das Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder der mobilen Anwendung nach einer wesentlichen inhaltlichen Überarbeitung;
- einen Link zu einem Bewertungsbericht, sofern verfügbar, insbesondere wenn der Stand der Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung als „a) vollständig vereinbar“ mit den Anforderungen angegeben ist;
- zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfestellung für Nutzer unterstützender Technologien;
- sonstige für angemessen erachtete Inhalte.
- eine Erläuterung der Bemühungen der öffentlichen Stelle um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit, z. B.: