Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Wir bemü­hen uns, die­sen Web­auf­tritt bar­rie­re­frei zu machen. Die Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit wird im Bre­mi­schen Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz ver­langt. Die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen zur Bar­rie­re­frei­heit erge­ben sich aus der BITV 2.0.

Die­se Erklä­rung zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit gilt für den unter

  • jfmk​.de

ver­öf­fent­lich­ten Web­auf­tritt der Jugend- und Familienministerkonferenz.

Hier gelan­gen Sie zu den Erläu­te­run­gen zur Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung in Deut­scher Gebär­den­spra­che und in Leich­ter Spra­che.

Wie bar­rie­re­frei ist das Angebot?

Die­ses Ange­bot ist im Wesent­li­chen bar­rie­re­frei. Es wer­den die Anfor­de­run­gen der BITV 2.0 im Wesent­li­chen erfüllt.
Die Über­prü­fung der Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen beruht auf einer von der laO­la­Web GmbH  im Zeit­raum vom 16.08.24 – 28.08.24 vor­ge­nom­me­nen Bewer­tung durch die 98 Prüf­schrit­te des BITV-Tests.

Wel­che Berei­che sind nicht barrierefrei?

Teil­be­rei­che, die nicht oder noch nicht bar­rie­re­frei sind:

  1. Bar­rie­re: Ver­link­te PDF-Datei­en sind nicht barrierefrei
    a. Beschrei­bung: Über­schrif­ten sind nicht als Über­schrif­ten aus­ge­zeich­net, es fehlt die Sprach­de­kla­ra­ti­on, Links sind nicht tastaturbedienbar.
    b. Maß­nah­men: Wir bemü­hen uns, alle neu ver­öf­fent­lich­ten Doku­men­te direkt bar­rie­re­frei ein­zu­stel­len. Älte­re PDF-Datei­en wer­den nach und nach bar­rie­re­frei überarbeitet.
  2. Bar­rie­re: Erläu­te­run­gen in Deut­scher Gebär­den­spra­che und in Leich­ter Spra­che sind nicht voll­stän­dig vorhanden
    a. Beschrei­bung: Bis­her wer­den nur die Über­set­zung der Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung in Deut­scher Gebär­den­spra­che und in Leich­ter Spra­che zur Ver­fü­gung gestellt.
    b. Maß­nah­men: Per­spek­ti­visch wer­den auch die Erläu­te­run­gen zum Inhalt und zur Bedie­nung der Sei­te in Deut­scher Gebär­den­spra­che und in Leich­ter Spra­che eingestellt.

Wann wur­de die Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit erstellt?

Die­se Erklä­rung wur­de am 20.08.2024 erstellt.

Möch­ten Sie Bar­rie­ren mel­den? (Feed­back-Mög­lich­keit)

Wir möch­ten unser Ange­bot ger­ne wei­ter ver­bes­sern. Tei­len Sie uns Ihre Pro­ble­me und Fra­gen zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit ger­ne mit:

Geschäfts­stel­le der Jugend- und Familienministerkonferenz
bei der Sena­to­rin für Arbeit, Sozia­les, Jugend und Integration
Bahn­hofs­platz 29
28195 Bremen
jfmk@​soziales.​bremen.​de

Kon­takt zur Zen­tral­stel­le für bar­rie­re­freie Informationstechnik

Falls Ihre Kon­takt­auf­nah­me mit der öffent­li­chen Stel­le nicht erfolg­reich war, kön­nen Sie sich an die Zen­tral­stel­le für bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik wen­den. Die­se bie­tet auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Durch­set­zung.