Erklä­rung zur Barrierefreiheit

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die unter jfmk​.de ver­öf­fent­li­che Web­site der Jugend- und Fami­li­en­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg (Sozi­al­be­hör­de).

Als juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts im Sin­ne von Para­graph 2 des Ham­bur­gi­schen Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (nach­fol­gend bezeich­net als HmbBGG) sind wir bemüht, unse­re Web­sites und mobi­len Anwen­dun­gen im Ein­klang mit den Bestim­mun­gen des HmbBGG sowie der Ham­bur­gi­schen Bar­rie­re­frei­en Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung (nach­fol­gend bezeich­net als HmbBIT­VO) zur Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anforderungen

Die Anfor­de­run­gen der Bar­rie­re­frei­heit erge­ben sich aus Para­graph 1 HmbBIT­VO in Ver­bin­dung mit den Para­gra­phen 3 Absät­ze 1 bis 4 und Para­graph 4 der BITV des Bun­des, die auf der Grund­la­ge von Para­graph 11 HmbBGG erlas­sen wurde.

Die Über­prü­fung der Ein­hal­tung der Anfor­de­run­gen beruht auf einer von der laO­la­Web GmbH im Zeit­raum vom 16.08.2024 bis 28.08.2024 vor­ge­nom­me­nen Bewer­tung durch die 98 Prüf­schrit­te des BITV-Tests.

Auf­grund der Über­prü­fung ist die Web­site mit den zuvor genann­ten Anfor­de­run­gen im Wesent­li­chen barrierefrei.

Nicht bar­rie­re­freie Inhalte

Die nach­ste­hend auf­ge­führ­ten Inhal­te sind aus fol­gen­den Grün­den nicht barrierefrei:

  • Bar­rie­re: Ver­link­te PDF-Datei­en sind nicht barrierefrei 
    • Beschrei­bung: Über­schrif­ten sind nicht als Über­schrif­ten aus­ge­zeich­net, es fehlt die Sprach­de­kla­ra­ti­on, Links sind nicht tastaturbedienbar.
    • Maß­nah­men: Wir bemü­hen uns, alle neu ver­öf­fent­lich­ten Doku­men­te direkt bar­rie­re­frei einzustellen.
  • Bar­rie­re: Erläu­te­run­gen in Deut­scher Gebär­den­spra­che und in Leich­ter Spra­che sind nicht voll­stän­dig vorhanden 
    • Beschrei­bung: Bis­her wer­den nur die Über­set­zung der Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung in Deut­scher Gebär­den­spra­che und in Leich­ter Spra­che zur Ver­fü­gung gestellt.
    • Maß­nah­men: Per­spek­ti­visch wer­den auch die Erläu­te­run­gen zum Inhalt und zur Bedie­nung der Sei­te in Deut­scher Gebär­den­spra­che und in Leich­ter Spra­che eingestellt.

Datum der Erstel­lung bzw. der letz­ten Aktua­li­sie­rung der Erklä­rung zur Barrierefreiheit 

Die­se Erklä­rung wur­de am 22.11.2024 erstellt und zuletzt am 9.12.2024 überprüft.

Bar­rie­ren mel­den: Kon­takt zu den Feed­back Ansprechpersonen

Sie möch­ten uns bestehen­de Bar­rie­ren mit­tei­len oder Infor­ma­tio­nen zur Umset­zung der Bar­rie­re­frei­heit erfra­gen? Für Ihr Feed­back sowie alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen spre­chen Sie unse­re ver­ant­wort­li­chen Kon­takt­per­so­nen unter jfmk@​soziales.​hamburg.​de an.

Schlich­tungs­ver­fah­ren

Wenn auch nach Ihrem Feed­back an den oben genann­ten Kon­takt kei­ne zufrie­den­stel­len­de Lösung gefun­den wur­de, kön­nen Sie sich an die Schlich­tungs­stel­le nach Para­graph 13 a HmbBGG wen­den. Die Schlich­tungs­stel­le hat die Auf­ga­be, bei Kon­flik­ten zum The­ma Bar­rie­re­frei­heit zwi­schen Men­schen mit Behin­de­run­gen und öffent­li­chen Stel­len eine außer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gung zu unter­stüt­zen. Das Schlich­tungs­ver­fah­ren ist kos­ten­los. Es muss kein Rechts­bei­stand ein­ge­schal­tet wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter https://​www​.ham​burg​.de/​s​c​h​l​i​c​h​t​u​n​g​s​s​t​e​l​l​e​-​b​e​h​i​n​d​e​r​ung.

So errei­chen Sie die Schlichtungsstelle:

E-Mail: schlichtungsstelle-​hmbbgg@​soziales.​hamburg.​de

Post: Schlich­tungs­stel­le HmbBGG
c/o Öffent­li­che Rechts­aus­kunft- und Ver­gleichs­stel­le (ÖRA)
Damm­tor­stra­ße 14, 20354 Hamburg

Hin­wei­se zum Erstel­len der Erklä­rung zur Barrierefreiheit:

  • Die Gestal­tung und der Inhalt der Erklä­rung erfolgt nach den Vor­ga­ben des Durch­füh­rungs­be­schlus­ses (EU) 2014/1523 der Kom­mis­si­on vom 11. Okto­ber 2018 zur Fest­le­gung einer Mus­ter­er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gemäß der Richt­li­nie (EU) 2016/2102 des Euro­päi­schen Par­la­ment uns Rates über den bar­rie­re­frei­en Zugang zu Web­sites und mobi­len Anwen­dun­gen öffent­li­cher Stellen.
  • Der kur­si­ve Text soll­te vor Ver­öf­fent­li­chung gestri­chen oder ver­än­dert werden.
  • Sobald alle kur­si­ven Hin­wei­se bear­bei­tet und ent­fernt wur­den ist das Doku­ment bar­rie­re­frei gestal­tet. Wenn es als pdf-Doku­ment ein­ge­stellt wer­den soll, soll­te es in Word bear­bei­tet wer­den und als pdf expor­tiert wer­den. Dann ist das pdf-Doku­ment eben­falls barrierefrei.
  • Bei mobi­len Anwen­dun­gen muss die Erklä­rung auf der Web­site des öffent­li­chen Trä­gers bzw. juris­ti­schen Per­son nach § 2 Absatz 1 Num­mer 2 HmbBGG, die die mobi­le Anwen­dung ent­wi­ckelt hat, oder zusam­men mit ande­ren Infor­ma­tio­nen beim Her­un­ter­la­den der Anwen­dung ver­füg­bar sein.
  • Die in der Erklä­rung ent­hal­te­nen Aus­sa­gen sind regel­mä­ßig jedoch min­des­tens ein­mal jähr­lich, im Hin­blick auf ihre Rich­tig­keit zu überprüfen.
  • Gemäß § 2 Absatz 2 1. Unter­ab­satz HmbBIT­VO in Ver­bin­dung mit Abschnitt 2 des Anhangs des Durch­füh­rungs­be­schlus­ses (EU) 2018/1523 kön­nen fol­gen­den Anga­ben fakul­ta­tiv in die Erklä­rung auf­ge­nom­men werden:
    • eine Erläu­te­rung der Bemü­hun­gen der öffent­li­chen Stel­le um eine bes­se­re digi­ta­le bar­rie­re­freie Zugäng­lich­keit, z. B.: 
      • ihre Absicht, ein höhe­res Maß an Bar­rie­re­frei­heit zu errei­chen, als dies gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist,
      • Abhil­fe­maß­nah­men, die in Bezug auf nicht bar­rie­re­freie Inhal­te der Web­sites und mobi­len Anwen­dun­gen ergrif­fen wer­den sol­len, mit einem Zeit­rah­men für deren Verwirklichung;
    • eine förm­li­che Bestä­ti­gung der Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit (auf admi­nis­tra­ti­ver oder poli­ti­scher Ebene);
    • das Datum der Ver­öf­fent­li­chung der Web­site und/oder der mobi­len Anwendung;
    • das Datum der letz­ten Aktua­li­sie­rung der Web­site und/oder der mobi­len Anwen­dung nach einer wesent­li­chen inhalt­li­chen Überarbeitung;
    • einen Link zu einem Bewer­tungs­be­richt, sofern ver­füg­bar, ins­be­son­de­re wenn der Stand der Ver­ein­bar­keit der Web­site oder mobi­len Anwen­dung als „a) voll­stän­dig ver­ein­bar“ mit den Anfor­de­run­gen ange­ge­ben ist;
    • zusätz­li­che tele­fo­ni­sche Hil­fe für Men­schen mit Behin­de­run­gen und Hil­fe­stel­lung für Nut­zer unter­stüt­zen­der Technologien;
    • sons­ti­ge für ange­mes­sen erach­te­te Inhalte.