Info über die Erklä­rung zur Barrierefreiheit

in Deut­scher Gebär­den­spra­che und in Leich­ter Sprache

Video: Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit in Deut­scher Gebärdensprache

Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit in Leich­ter Sprache

Jeder soll Inter­net-Sei­ten und Apps gut nut­zen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Bei­spiel auch für
• blin­de Menschen.
• gehör­lo­se Menschen.
• Men­schen, die nicht alle Fin­ger bewe­gen können.
Dar­um sol­len Inter­net-Sei­ten und Apps bar­rie­re­frei sein.

In die­sem Text steht:
Was ist eine Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit?
Und wo kön­nen Sie sich beschweren,
wenn eine Inter­net-Sei­te nicht bar­rie­re­frei ist?
wenn eine App nicht bar­rie­re­frei ist?

Regeln im Gesetz
Ab dem 23. Sep­tem­ber 2020 muss es so sein:
Öffent­li­che Stel­len brau­chen für ihre Inter­net-Sei­ten und Apps
eine Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit.
Das steht in der EU-Richt­li­nie 2016/2102.
EU-Richt­li­ni­en sind für alle Län­der in der EU.
Die Län­der müs­sen aus den Richt­li­ni­en eige­ne Geset­ze und
Ver­ord­nun­gen machen.
In Deutsch­land heißt die Ver­ord­nung BITV 2.0.
Auch Bre­men muss sich an die­se Ver­ord­nung halten.

Was sind öffent­li­che Stellen?
Öffent­li­che Stel­len arbei­ten für die Ver­wal­tung von einem
Bun­des­land oder von der Bundesregierung.
Öffent­li­che Stel­len sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • eini­ge Fir­men für Wohnungsbau
  • Schu­len und eini­ge KiTas

Das Finanz­amt ist zum Bei­spiel eine öffent­li­che Stelle.
Öffent­li­che Stel­len sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Bei­spiel:

  • eini­ge Muse­en, Biblio­the­ken und Theater
  • eini­ge Schwimm­bä­der und Sport-Anlagen

Ein Super­markt ist zum Bei­spiel kei­ne öffent­li­che Stelle.

Was ist die Erklä­rung zur Barrierefreiheit?
Die Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Inter­net-Sei­ten von öffent­li­chen Stellen
  • in allen Apps von öffent­li­chen Stellen

Wir schrei­ben hier aber immer nur kurz: Inter­net-Sei­ten.

In der Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit steht:

  • Wie bar­rie­re­frei ist die Internet-Seite?
    Fach­leu­te kön­nen das prüfen.
    Die öffent­li­che Stel­le kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Bar­rie­ren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Lis­te mit den Bar­rie­ren in der Erklärung.
  • Viel­leicht muss nicht die gan­ze Inter­net-Sei­te bar­rie­re­frei sein.
    Es gibt also viel­leicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Lis­te mit den Aus­nah­men in der Erklärung.
    Wich­tig: Die öffent­li­che Stel­le darf nicht selbst über die Ausnahmen
    bestimmen.
    Es gibt stren­ge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklä­rung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklä­rung ist.
    Wich­tig: 
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffent­li­chen Stel­len müs­sen näm­lich jedes Jahr prüfen:
    Wie bar­rie­re­frei ist unse­re Internet-Seite?
    Und dann müs­sen sie die Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit neu machen.

Bar­rie­ren melden
Sie wol­len die Inter­net-Sei­te nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Bar­rie­ren gibt?
Dann kön­nen Sie sich beschweren.
In der Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit steht,
wo Sie sich beschwe­ren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier kön­nen Sie sich über Bar­rie­ren auf
die­ser Web­sei­te beschweren:

Geschäfts­stel­le der Jugend- und Familienministerkonferenz
Tele­fon: 0421 361 682 13
E-Mail: jfmk@​soziales.​bremen.​de

Sie kön­nen sich über die­se Din­ge beschweren:

  • Es gibt Bar­rie­ren auf der Internet-Seite.
    Und die­se Bar­rie­ren ste­hen nicht in der Erklä­rung zur
    Barrierefreiheit.
  • Sie brau­chen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Com­pu­ter kann eine wich­ti­ge PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit ist älter als ein Jahr.

Die öffent­li­che Stel­le hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Ant­wort zu geben.
Dau­ert die Ant­wort län­ger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Ant­wort nicht?
Dann kön­nen Sie sich bei die­ser Stel­le beschweren:

Zen­tral­stel­le für bar­rie­re­freie Informationstechnik
Teer­hof 59
28199 Bremen
Tele­fon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@​lbb.​bremen.​de

Die Zen­tral­stel­le prüft Ihre Beschwerde.
Die Zen­tral­stel­le redet dann mit der öffent­li­chen Stelle.
Und die Zen­tral­stel­le gibt der öffent­li­chen Stel­le einen Termin.
Bis zu die­sem Ter­min müs­sen die Bar­rie­ren weg sein.
Hält sich die öffent­li­che Stel­le nicht an den Termin?
Dann küm­mert sich eine Schlich­tungs­stel­le um den Streit.
Wich­tig: Sie müs­sen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Die­ser Text ist ein Info über die Erklä­rung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
wel­che Rech­te er oder sie hat.
Nut­zen Sie Inter­net-Sei­ten oder Apps von einer öffent­li­chen Stelle?
Aber es gibt Pro­ble­me mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklä­rung zur Barrierefreiheit
auf der Inter­net-Sei­te oder in der App.
In der Erklä­rung sind Infos, wo Sie sich beschwe­ren können.
Sie müs­sen sich zuerst bei der öffent­li­chen Stel­le beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zen­tral­stel­le helfen.

Hier fin­den Sie die Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit von die­ser Internet-Seite.